Radfahrer sind Verkehr und haben dadurch nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Bei einer Critical Mass sind für einen reibungslosen Ablauf einige Verhaltensregeln zu beachten.
Absicherung – Zur deutlicheren Kennzeichnung des geschlossenen Verbands kann es bei großen Gruppen sinnvoll sein, wenn in Kreuzungsbereichen rechts und links des weiterfahrenden Verbands einzelne Radfahrer stehen bleiben. Die Gegenfahrbahn sollte zu diesem Zwecke nicht überquert werden. Autofahrer werden dadurch ggf. abgehalten verbotswidrig in die nicht freie Kreuzung einzufahren und den Verband zu unterbrechnen oder zu gefährden.
Einzelverantwortung – Jeder Radfahrer ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der Verkehrsregeln. Die Einhaltung der Regeln des geschlossenen Verbands muss von jedem gewährleistet werden.
Polizeianweisungen – Die Anweisungen der Polizei müssen befolgt werden. Sollte den Beamten die Kennzeichen eines geschlossenen Verbands nicht geläufig sein, sollte freundlich und ruhig auf § 27 StVO hingewiesen werden. Jede Provokation der Polizei gegenüber ist zu vermeiden, denn sie ist unser Freund und Helfer.
Verkehrsregeln – Die Straßenverkehrsordnung wird befolgt und gilt für einen geschlossenen Verband, als wäre er ein einheitliches Fahrzeug:
Verkehrstauglichkeit – Jedes Fahrrad muss verkehrstauglich sind. Wenn die Polizei eine kleinere Critical Mass auflösen möchte, reichen defekte Räder hierfür aus.
Zeichen – Der Verband sollte mindestens am Anfang und am Ende gekennzeichnet sein. Das können Radfahrer mit Warnwesten oder mit Blaulicht (§ 38 Abs. 2 StVO) ausgerüstete Fahrzeuge sein. Die Verbandszugehörigkeit der Radfahrer muss erkennbar sein. In der Regel reicht es aus dicht zusammenzubleiben. Es sollten keine Plakate oder ähnliches mitgeführt werden, die Forderungen stellen. Auch auf anderes Demonstrationsutensil sollte verszichtet werden.
Zusammenbleiben – Für den geschlossenen Verband, die Critical Mass, gilt es grundsätzlich zusammenzubleiben. In der Praxis bedeutet das:
Zweierreihen – Gerade für kleinere Verbände gilt: Es wird nur ein Fahrstreifen in Zweierreihen befahren.